Im Bereich der Altautoentsorgung besteht bisher in Deutschland ein
erfolgreiches Beispiel ...
für das gute Zusammenspiel zwischen freiwilliger
Selbstverpflichtung und staatlicher Rahmensetzung.
Dieser moderne und
erfolgreiche Umweltpolitikansatz wird durch die EU-Altautorichtlinie
abgelöst. Damit wird das flexible Element der freiwilligen
Selbstverpflichtung preisgegeben.
EU-Richtlinie über Altfahrzeuge verabschiedet
Mit der am 21. Oktober
2000 veröffentlichten Richtlinie (2000/53/EG) beabsichtigen die
europäischen Gremien ein hohes Umweltschutzniveau bei der Verwertung
von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen in der gesamten
Europäischen Union zu erreichen. Die ökologische Zielsetzung der
Richtlinie ist die Definition von Mindestanforderungen für
Altautoverwerter und für den Verwertungsprozeß. Es werden jedoch keine
konkreten Anforderungen gestellt. Somit wird die Harmonisierung auf
europäischer Ebene wahrscheinlich nicht erreicht. Vielmehr sind
aufgrund der zu vermutenden unterschiedlichen Umsetzungen in den
Mitgliedstaaten weiterhin Wettbewerbsverzerrungen und unterschiedliche
Umweltstandards bei der Altautoverwertung in Europa zu befürchten.
Eine ganze Reihe der
in der Richtlinie enthaltenen Instrumente und Forderungen, wie die
kostenlose Rücknahme von Altfahrzeugen durch die Hersteller bzw.
Importeure, das Verbot bestimmter Metalle im Automobilbau, die hohen
stofflichen Verwertungsquoten und die Ausweitung auf Nutzfahrzeuge,
gehen über die umweltpolitisch gebotenen Ziele hinaus und greifen damit
massiv und kostentreibend in ökonomische Abläufe aller beteiligten
Industriezweige ein. Ein ökologischer Gewinn wird dadurch nicht
erzielt. Dies zeigt sich insbesondere bei der sogenannten „kostenlosen
Rücknahme“ von Altfahrzeugen. Die Brüsseler Gremien verkennen, daß der
Wert eines Altfahrzeuges sich nicht allein nach seiner Konstruktion
bestimmt, sondern daß Pflege und Wartung während der Nutzung der
entscheidende Wertfaktor für ältere Fahrzeuge sind. Diese werden
alleine durch den Fahrzeughalter und sein Verhalten bestimmt.
Es ist zu befürchten,
daß die Fahrzeuge künftig länger gefahren werden. Dies beeinträchtigt
sowohl die Verkehrssicherheit, da alte Fahrzeuge oft Sicherheitsrisiken
darstellen und sie vergleichsweise viel stärker das Unfallgeschehen
bestimmen als neue. Darauf haben schon der Deutsche Verkehrsrat (DVR)
und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) aufmerksam gemacht. Weiterhin
läuft eine längere Nutzungsdauer dem Bestreben der Umweltpolitik
zuwider, die Emissionen und den Kraftstoffverbrauch im Straßenverkehr
zu senken, da ältere Fahrzeuge in der Regel nicht den neuesten
Umweltstandards entsprechen.
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